Von damals bis heute.

Die jüdische Geschichte von Baden reicht lange zurück und wurde durch viele Ereignisse geprägt. Von den ersten Ansiedlungen im 14. Jahrhundert bis heute ist sie ein fester Bestandteil der Stadt.

Die Anfänge

Die ersten nachgewiesenen jüdischen Ansiedlungen gab es in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts in Traiskirchen. Wieviele jüdische Familie zu diesem Zeitpunkt in Traiskirchen lebten und ob eine Synagoge vorhanden war, lässt sich heute nicht mehr feststellen.

Das vorläufige Ende der jüdischen Gemeinde in Traiskirchen dürfte durch die Wiener Gesera 1421 besiegelt gewesen sein. Als Wiener Gesera bezeichnet man die Vernichtung (durch Vertreibung, Zwangstaufe und Hinrichtung) der jüdischen Bevölkerung im Herzogtum Österreich unter Herzog Albrecht V.

Um 1650 haben sich wieder die ersten jüdischen Familien im Bezirk Baden, genauer gesagt in Tribuswinkel, niedergelassen. Wohlhabende Familien ließen sich im Sängerhof (der Sängerhof ist noch erhalten und beheimatet heute ein Restaurant) nieder. Ärmere Familien ließen sich in der heutigen Sängerhofstraße nieder. 1669 zählte die jüdische Gemeinde Tribuswinkel bereits zwölf Familien. Auch eine Synagoge im heutigen Sängerhof wurde nachgewiesen. Die Beerdigungsstätte befand sich in der „Au gegen Wienersdorf“. Oberwaltersdorf zählte zur damaligen Zeit ebenfalls zwischen zehn und fünfzehn jüdische Familien.

Die jüdischen Gemeinden mussten – um geduldet zu werden - eine Sondersteuer („Toleranzgeld“) aufbringen. Dieses war den Grundherrn und der Hofkammer in Wien zu entrichten. Ärmere Gemeinden hatten Schwierigkeiten die geforderten Güter bzw. Zahlungen zu erbringen, sodass oft bessergestellte jüdische Gemeinden stärker herangezogen wurden.

Unter Leopold I. wurden 1669 (bzw. 1670) die Juden neuerlich aus Österreich vertrieben. Leopold I. und seine Frau Margarita Teresa waren streng gläubig, zudem wurden mehrere Ereignisse, das Kaiserhaus betreffend, den Juden zugeschrieben. Unter anderem wurde der Brand in der Hofburg 1668 der jüdischen Bevölkerung angelastet. Etwa dreitausend vorwiegend orthodoxe Juden emigrierten in das heutige Burgenland in dem Paul I. Fürst Esterházy herrschte.

Hofjuden

Doch bereits in den 80iger Jahren des 17. Jahrhunderts wurde ausgewählten Juden darunter Samuel Oppenheimer und Samson Wertheimer gestattet, sich wieder in Österreich niederzulassen. Sie wirkten als sogenannte „Hofjuden“. Hofjuden waren am Hof beschäftige Kaufleute, die Waren sowie Kapital für den jeweiligen Herrscher beschafften. Eine eigene jüdische Gemeinde durften sie trotzdem nicht gründen.

Das Josefsbad wurde im Zuge der Türkenkriege 1683 vollkommen zerstört. Die jüdische Bevölkerung bot darauf an, einen finanziellen Beitrag zum Wiederaufbau zu leisten. Dieses Angebot wurde jedoch von der Stadt Baden abgelehnt vermutlich um der jüdischen Bevölkerung keine Mitbenutzung einräumen zu müssen. Das neu errichtete Josefsbad durfte durch die jüdische Bevölkerung nicht benutzen.

Im Zuge der Kuruzzenaufstände von 1703 siedelten sich wieder Juden in Niederösterreich an. Im Bezirk Baden hauptsächlich in den Ortschaften Gutenbrunn, Tribuswinkel, Trumau und Oberwaltersdorf. Die Folge waren mehrere Beschwerden der lokalen Bevölkerung gegen die Ansiedlung. Zahlreiche Meldungen an den Kaiser sowie der Schriftverkehr zwischen dem Rat der Stadt Baden und der Niederösterreichischen Landesregierung legen davon Zeugnis ab.

Ende 1709 intervenierten der Rat sowie die Richter der Stadt Baden erneuert gegen den Aufenthalt von Juden in Tribuswinkel und Oberwaltersdorf, woraufhin die Regierung deren „Abschaffung noch vor Weihnachten“ befahl. Aus dem Schreiben zwischen Fürstin Eva I. Esterházy und dem Rat sowie den Richtern der Stadt Baden geht hervor, dass sie um eine Fristverlängerung für die Ausweisung der jüdischen Bevölkerung in den von ihr verwalteten Gebieten erbat.

Da im Frühjahr 1710 „die Juden noch immer“ in Tribuswinkel sowie Oberwaltersdorf ansässig waren, wurde der Rat sowie die Richter der Stadt Baden erneut tätig und forderten von der Niederösterreichischen Landesregierung wiederholt die „Abschaffung der Juden in Baden“. Ob der neuerliche Befehl Erfolg hatte ist nicht bekannt.

Jüdische Badegäste

Die ersten jüdischen Badegäste sind im 17. Jahrhundert nachweisbar. Jedoch mussten sich die jüdischen Kurgäste mit dem Wasser, das außerhalb der Badegebäude abfloss, zufrieden geben. Ab 1700 mussten Juden – um weiterhin in den Genuss der warmen Quellen zu kommen – sich das bescheidene Karolinenbad mit mittellosen Christen teilen. Zwischen 1709 und 1753 wurde neuerlich über die Einrichtungen eines eigenen „Judenbades“ diskutiert. Die Pläne kamen aber nie über das Planungsstadium hinaus.

1757 wurden drei neue Bäder eingerichtet. Zwei Fußbäder sowie ein eigenes „Judenbad“. Während der Arbeiten für das „Judenbad“ wurde das Vorhaben seitens der Niederösterreichischen Landesregierung per Dekret gestoppt. Der nochmaligen Bitte der Stadt Baden um Konsenserteilung für das Judenbad wurde von der Landesregierung nicht entsprochen und musste deshalb letztendlich aufgegeben werden.

Die Alternativlösung sah vor, dass in einem der neu errichteten Bäder zukünftig in den erweiterten Badezeiten und unter Entrichtung der doppelten Badetaxen Juden baden durften. Die Folgejahre waren geprägt von Streitigkeiten zwischen jüdischen Badegästen, die frei über das zu benutzende Bad entscheiden wollten und Beschwerden beim Stadtrichter von Seiten der Bevölkerung die „nicht mit den Juden“ Baden wollten. Zahlreiche Dokumente legen heute Zeugnis davon ab.

Toleranzpatent

1782 erließ Joseph II. das Toleranzpatent für die Juden in Wien und Niederösterreich. Durch das Toleranzpatent war es Juden erstmals erlaubt Hochschulen zu besuchen sowie jeglichen Handel und sämtliche Handwerke auszuüben. Des Weiteren wurde es Juden gestattet Wohnungen in ganz Wien zu nehmen, Dienstboten einzustellen, öffentliche Lokale zu besuchen sowie sonn- und feiertags vor zwölf Uhr das Haus zu verlassen. Auch wurde die jüdische Tracht und Leibmaut abgeschafft.

Weiterhin verboten waren weiterhin die Gründung einer jüdischen Gemeinde, öffentlich Gottesdienste sowie eine öffentliche Synagoge zu einzurichten. Auch das Betreiben einer Buchdruckerei war Juden weiterhin verboten. Das allgemeine Ziel des Toleranzpatentes war aber nicht die gesellschaftliche Gleichstellung der Juden, vielmehr standen wirtschaftliche Überlegungen im Vordergrund.

So heißt es zum Beispiel im Toleranzpatent für Wien und Niederösterreich: „Auf dem offenen Lande in Niederösterreich zu wohnen, bleibt den Juden wie vorhin noch ferner untersagt; es sey denn, daß sie irgend auf einem Dorfe, in einem Markt, einer Landstadt oder allenfalls auf einem bis hieher noch unbekannten (öden) Grunde eine Fabrik errichten oder sonst ein nützliches Gewerb einführen wollten.“

Kaiser Franz I. verbrachte von 1796 bis 1834 jeden Sommer in Baden und erhob es zur kaiserlichen Sommerresidenz. Dadurch avancierte Baden zum bedeutsamen Kurort. Im Gefolge des Hofes kam im Sommer auch die gesellschaftliche Oberschicht, um sich in Baden zu erholen.

Darunter auch zahlreiche Juden. Zu den bedeutendsten jüdischen Kurgästen dieser Zeit zählten die Familien Arnstein, Eskeles sowie Todesco.

Erste jüdische Einrichtungen

1786 erlangte Alexander Löwl als erster per Regierungsdekret die Befugnis als „Judentraiteur“ in Baden tätig zu werden. Als Traiteur würde man heutzutage wohl ein Essenslieferservice bezeichnen, es blieb alleine den Traiteuren vorbehalten, Essen auf Bestellung zu liefern.

Nach dem Tod von Alexander Löwl führt seine Witwe beziehungsweise in weiterer Folge die Schwiegersöhne das Gewerbe weiter. 1805 befand sich die Küche des Judentraiteurs in der heutigen Pergerstraße 9. Später wird der Sitz des Judentraiteurs mit der Adresse „Bäckerstraße 363 (heute Breyerstraße 3) angegeben. Auf einen aus dem Jahr 1819 stammenden Plan ist an derselben Adresse (Breyerstraße 3) auch eine Judensynagoge verzeichnet.

In der Gaststätte (Breyerstraße 3) war auch ein Betsaal untergebracht. Dieser zählte 1871 insgesamt 180. Sitzplätze und soll laut Korrespondenz zwischen dem damaligen Bürgermeister der Stadt Baden und der Niederösterreichischen Landesregierung „anständig eingerichtet, und mit keiner bloßen Betstube zu verwechseln“ sein.

1834 beschwerten sich 31 Badener Geschäftsleute über den Daueraufenthalt des Badener Judentraiteures. Der Aufenthalt war ihm nur in den Sommermonaten gestattet. Letztendlich wurde der ganzjährige Aufenthalt gestattet, jedoch musste jedes Jahr neuerlich um die Erlaubnis angesucht werden.

Der zweite jüdische Traiteur – Herz Anschel bzw. Heinrich Herz - betrieb das Gasthaus „Zum Weißen Hahn“, im Haus Nr. 409 in der Neugasse (heute Franz Josef Ring 38). Nach dessen Tod 1839 übernahmen seine Witwe sowie der älteste Sohn Leopold den Betrieb.

Der Betrieb wurde wahrscheinlich 1849 in die Wassergasse 14 verlegt. Auch ein Bethaus wurde in der Wassergasse 14 eingerichtet. 1859 übergab die Familie Herz den Betrieb an das Ehepaar Ignatz und Marie Rausnitz. Um 1861 wurde der Gasthof neuerlich verlegt, diesmal in die Wassergasse 3-5. Das Bethaus in der Wassergasse 14 blieb auch nach der Umsiedlung des Restaurants bestehen.

Bürgerliche Revolution

Im Zuge der „bürgerlichen Revolution“ von 1848 wurden zahlreiche für Juden bestehende Beschränkungen aufgehoben. Diese Reformen führten zu vermehrter jüdischer Zuwanderung in Wien und Niederösterreich. Diese Reformen wurden 1851 durch die absolutistischen Regierungsmethoden größtenteils wieder zurück genommen. Demnach waren nun Juden wieder bzw. weiterhin der freie Erwerb von Liegenschaften sowie die Ausübung gewisser Berufe und das Ausüben von Staatsämtern verwehrt.

In der Zeit des Neo-Absolutismus von 1851 bis 1867 wurden zahlreiche diskriminierende Gesetze aufgehoben. Mit Auflösung der Zünfte wurde auch die Gewerbefreiheit eingeführt. Die endgültige Gleichstellung brachte die „Bestimmungen des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger“ im Jahr 1867.

Angetrieben durch die Gleichstellung sowie durch Streitigkeiten mit dem Betreiber des Bethauses in der Wassergasse, stellten Max Mandl sowie Max Mayer im Februar 1868 bei der niederösterreichischen Statthalterei den Antrag auf Gründung einer „Israelischen Cultusgemeinde“. Dieser Antrag wurde am 23.04.1868 nicht bewilligt. Begründet wurde dies dadurch, dass „die zur Errichtung und Erhaltung der zum Bestand einer selbstständigen Kultusgemeinde erforderlichen Anstalten durch eigene Kräfte als nicht gesichert angesehen“ wurden.

Ungefähr zur gleichen Zeit dürften „Jakob Kohn“, „Nathan Schey“ und „Moses Schey“ den Israelitischen Krankenunterstützungsverein gegründet haben. Als Vereinszweck wurde „die Unterstützung der Mitglieder bzw. der Hinterbliebenen im Krankheits- oder Todesfall“ angegeben.

Am 06.11.1870 erwarb der Krankenunterstützungsverein das Haus in der Grabengasse 14.

Gründung des Badeners Kultusvereines

Die Gründung des Badener Kultusvereines erfolgte nicht ganz ohne Hürden. Vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Hermann Knepler, suchte am 23.01.1871 der Krankenunterstützungsverein um die Bewilligung der Errichtung eines „Cultus-Vereines“ im Bezirk Baden an. Die Antwort des eigentlich als liberal geltenden Bürgermeister Wilhelm Germer war – nach Meinung der Autoren - eindeutig ablehnend formuliert. Um dem Vorwurf des Antisemitismus vorzugreifen schloss sein Schreiben mit folgenden Worten ab:

„Der Stadtvorstand erachtet es demnach für seine Pflicht, im Interesse des Kurortes den leichterhobenen Beschuldigungen zu trotzen, dass er aus engherzigen, verrotteten Vorurteilen seine Stimme gegen Israeliten erhebe.“

Trotz vorläufiger Ablehnung der Statthalterei wurde nach Rekurs beim Kulturministerium die Erlaubnis erteilt den Kulturverein zu gründen. Mit 01.09.1871 genehmigte auch die Statthalterei die Statuten des „Israelitischen Cultusvereins“. Erster Obmann wurde „Max Mandl“, sein Stellvertreter „Jakob Löb Pollak“.

Am 03.09.1871 konnte das neue Vereins- und Bethaus in der Grabengasse 14 feierlich eröffnet werden. Das Bethaus in der Wassergasse 14 bestand dazu parallel fort. 1872 wurde mit dem Bau der Synagoge an der Liegenschaft Grabengasse begonnen und 1873 abgeschlossen.

Am 26. November 1871 wurde von der Israelischen Kultusgemeinde ein Grundstück zur Errichtung eines jüdischen Friedhofes angekauft. Nachdem die Behörden das vorhandene Grundstück als zu klein kritisierten, wurde ein weiterer Acker angeschafft. Die Gesamtgröße betrug nun 4000 m². Am 14. Juli – noch vor Beendigung der Arbeiten – fand die erste Beerdigung am jüdischen Friedhof in Baden statt.

Umwandlung in Kultusgemeinde

Mit 28.11.1875 wurde unter Bürgermeister Oskar Alexander Graf Christallnig der Kultusverein in die Kultusgemeinde umgewandelt. Diese verpflichtete „jeden einzelnen im Ort wohnenden Israeliten die Pflicht Kultusbeiträge zu leisten“. Diese Beiträge waren aufgrund der angespannten finanziellen Lage des „Israelitischen Cultusvereins“ mehr als willkommen, hatten sich doch durch den Kauf und den Umbauarbeiten an der Liegenschaft in der Grabengasse 14 sowie durch die Errichtung eines Friedhofes hohe Schulden angehäuft.

Es sollte aber drei Jahre dauern, bis sich die Kultusgemeinde konstituierte und die ersten Vorstandswahlen stattfanden. Als erster Präsident wurde Moriz Leitner gewählt. Hauptaufgabe war es vorerst die angespannte finanzielle Lage der jüdischen Gemeinde sowie ein gutes Miteinander der progressiven sowie orthodoxen Juden zu erreichen. Mit der Insolvenz des Kultusvereins wurde der Tempel an dessen Erbauer den Stadtbaumeister Franz Breyer (war von 1888 – 1894 auch Bürgermeister von Baden) versteigert. Die Kultusgemeinde einigte sich auf einen Rückkauf auf Raten.

Die Aussöhnung zwischen den progressiven Juden um Moriz Leitner und den Betreiber der orthodoxen Privatsynagoge - in der Wassergasse 14 – Leopold Herz gelang nicht. Nach Herz‘s Tod im Jahr 1878 vermachte er seinen Haus- und Grundbesitz der Wiener Kultusgemeinde. In weiterer Folge kaufte Herz Schwester – Johanna Löw – die Privatsynagoge in der Wassergasse 14 von der Wiener Kultusgemeinde zurück und gelang 1881 in den Besitz des Ehepaars Albert und Emma Deutsch.

In den Folgejahren stieg die Zahl der in Baden ansässigen Juden. Auch das Verhältnis zwischen progressiven sowie orthodoxen Juden konnte — nicht zuletzt durch Oberrabbiner Wilhelm Reich – verbessert werden. Auch die Finanzlage der jüdischen Gemeinde stabilisierte sich unter der Führung von Moriz Leitner.

Neuerungen brachte das Israelitengesetz von 1890. Unter anderem wurde darin geregelt, dass jeder Jude fortan einen Kultusgemeindesprengel angehörte. Das Gebiet des Badener Sprengels erstreckte sich auf dem Gebiet des gesamten Bezirks Baden sowie Gumpoldskirchen.

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts

Mit Ausbruch des 1. Weltkriegs kamen auf die Badener Gemeinde neue Herausforderungen zu. Bedingt durch die Kriegshandlungen in Galizien und der Bukowina kam es zum Zustrom von Juden aus den eben genannten Gebieten. Zur Unterstützung der Glaubensgenossen wurde durch die jüdische Gemeinde ein eigenes Hilfskomitee eingerichtet. Auch hatte die jüdische Gemeinde Baden zwölf gefallene Soldaten zu beklagen. Unter anderem sei Emil Lackenbacher erwähnt. Selbigen wurde auch eine Todesanzeige in der Badener Zeitung von 06.07.1918 gewidmet

Besonders hervorzuheben ist die große Kaisertreue bzw. patriotische Einstellung der jüdischen Gemeinde und deren Mitglieder. So hielt man zahlreiche Fest- bzw. Trauergottesdienste für hohe Würdenträger der Monarchie ab. Selbst 18 Jahre nach dem Untergang der K. K. Monarchie – im Jahr 1936 - wurden noch Gedenkstunden für Kaiser Karl abgehalten.

Ende der K.u.K Monarchie

Wie bereits weiter oben erwähnt, hatte die jüdische Gemeinde nach dem Krieg die gefallenen jüdischen Soldaten zu betrauern. Durch den kriegsbedingten Zuzug von Osteuropäischen Juden entstanden zwei Gruppen innerhalb der Gemeinde. Der Kontakt zwischen den Zugezogenen und den bereits vor dem ersten Weltkrieg ortsansässigen Juden war durchwegs freundschaftlich, jedoch verkehrte man zumeist doch in der eigenen Gruppe. Auch bestanden rituelle Unterschiede, sodass die galizischen Juden schon bald einen eigenen Betkreis bildeten.

In den Nachkriegsjahren entwickelte sich die jüdische Gemeinde in Baden rasant, sowohl was die Einrichtung als auch das aktive Leben betraf. Nicht zuletzt ist das dem Oberrabbiner Wilhelm Reich zu verdanken, der es ausgezeichnet verstand auf die unterschiedlichsten Gruppen und Strömungen innerhalb der Gemeinde einzugehen. Das jüdische Leben in Baden blühte und die Gemeinde festigte ihren Stand als drittgrößte jüdische Gemeinde in Österreich. In absoluten Zahlen lagen nur die Großstädte Wien und Graz vor Baden. Zusätzlich zu den hier ansässigen Juden kamen zahlreiche Kur- und Wochenendgäste.

Das Leben innerhalb der Gemeinde änderte sich schlagartig mit dem Tod des von der Gemeinde sehr geschätzten Oberrabbiner Reich im Jahr 1929. Zwei Jahre später im Jahr 1931 wurde Dr. Hartwig Carlebach aus Berlin zum neuen Oberrabbiner der Badener Gemeinde gewählt.

Innerhalb der Gemeinde entwickelten sich Kompetenzstreitigkeiten zwischen Oberrabbiner Carlebach und Rabbiner Friedmann. Der vorangegangen Oberrabbiner hatte den Rabbiner Friedmann gewisse Kompetenzen eingeräumt, die der neue Oberrabbiner nun wieder an sein Amt knüpfen wollte. Die Streitigkeiten innerhalb der Gemeinde dauerten bis zum Zeitpunkt des Anschlusses im Jahr 1938 an.

NSDAP in Baden

Parallel zur aktiven jüdischen Gemeinde in Baden formierte sich ab 1920 auch die NSDAP in Baden. Zu den Gründern der Badener Ortsgruppe zählte der Postbeamte Franz Schmid (1877 – 1953), der nach dem Anschluss im Jahre 1938 auch Bürgermeister wurde.

Bei den Wahlen 1924 erreichten die Nationalsozialisten zwei Mandate. Insgesamt umfasste der Gemeinderat 40 Mitglieder. Die Christlich-Soziale Partei erlangte 22 Mandate, die Sozialdemokratische Partei 12 und die Großdeutschen 4.

Bei den darauffolgenden Gemeinderatswahlen im Jahr im Jahr 1929 verloren die Nationalsozialisten gegenüber der Wahl im Jahr 1924 insgesamt 27 Stimmen und erlangten nur noch ein Mandat. Ein zweites Mandat wurde knapp verfehlt.

Quelle: Privatsammlung Rosen

Mit 30.06.1933 gelangte eine Mitteilung der Landesregierung an den Badener Bürgermeister Kollmann, die die Erlöschung der Mandate der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei mitteilte. Dazu Kollmann in der Gemeinderatssitzung von 07.07.1933: „Ich habe auf Grund dieses Erlasses den Herrn GR. Franz Schmid nicht mehr eingeladen und es sind auch seine Ersatzmänner aus der Liste gestrichen. Wir sind nur mehr 38 Mitglieder und werden bis zur nächsten Wahl mit 38 die Arbeit leisten“.

Am 25.06.1933 wird Franz Schmid verhaftet und es folgten mehrere Haftstrafen, Verhängung von Hausarrest und Verwaltungsstrafen gegen ihn zwischen 1933 und 1937. Mit dem Anschluss an Deutschland wurde Franz Schmid zum Bürgermeister von Baden bestellt.

Anschluss an Deutschland

Mit dem Einmarsch der Deutschen Truppen am 12.03.1938 wurde Österreich de-facto vom Deutschen Reich annektiert.

Bereits am 11.03.1938 also einen Tag vor dem Anschluss war das Badener Rathaus schon mit dem Hakenkreuz beflaggt und von SA Männern bewacht. Am 12.03.1938 wurde verkündet, dass Franz Schmid zum neuen Bürgermeister der Stadt Baden ernannt wurde.

Die kommende Titelseite der Badener Zeitung sah folgendermaßen aus:

Quelle: Badener Zeitung, 16.03.1938 // via anno.onb.ac.at

Der latente Antisemitismus konnte nun offen auftreten und der Rassenwahn durchdrang sämtliche Lebensbereiche. So wurde zum Beispiel in der Badener Zeitung von 19.03.1938 ein bilanzsicherer Buchhalter gesucht. Zuschriften bitte unter „Reinarier“ an die Verwaltung zu richten. Beamte hatten ihre „Deutschblütigkeit“ nachzuweisen. Am 26.03.1938 wurden in der Badener Zeitung auf der Seite 7 und 8 die arischen Geschäfte in Baden abgedruckt. Außerdem wurde die Bevölkerung angehalten „nicht beim Juden zu kaufen“.

Der Anschluss wurde durch eine Volksabstimmung am 10. April formell noch vom Volk bestätigt. Von der Wahl ausgeschlossen waren, wer:

„Jude ist, wer von mindestens drei der Rasse nach volljüdischen Großeltern abstammt. Als volljüdisch gilt ein Großelternteil ohne weiteres, wenn er der jüdischen Religionsgesellschaft angehört hat. Als Jude gilt der von zwei volljüdischen Großeltern abstammende jüdische Mischling, a) Der am 16. September 1935 der jüdischen Religionsgesellschaft angehört hat oder danach in sie aufgenommen wurde. b) Der am 16.09.1935 mit einem Juden verheiratet war oder sich danach mit einem solchen verheiratet hat.

Selbst bei so etwas unpolitischem wie einer einfachen „Wer hat ausgesteckt“-Anzeige in der Badener Zeitung, ließen es sich manche Heurigenbetreiber nicht nehmen, ihre Annonce mit „Heil Hitler!“ zu beenden. Zusätzlich wurden sämtliche Lebensbereiche durch die NSDAP überwacht, Das Stadttheater musste seine Spielpläne von der NSDAP kontrollieren und gegebenenfalls Eingriffe zulassen. Für regimekritische Aussagen wurden hohe Haftstrafen verhängt.

Verfolgung von Andersdenkenden / Widerstand

Kurz nach dem Anschluss wurden - gemäß Auftrag der Gestapo - bei sämtlichen Funktionären anderer Parteien, Hausdurchsuchungen und Festnahmen durchgeführt. Anhand der verhängten Todesurteile lässt sich durch die Autoren feststellen, dass von den Nationalsozialisten lediglich die kommunistischen Aktivitäten – die sich hauptsächlich in den Industrieorten im Bezirk Baden organisierten – als bedrohlich wahrgenommen wurde. Polizeiberichte zufolge wurde aber auch die bürgerlichen und klerikalen Kreise „amtsbehandelt“.

Unter anderem wurde eine Hausdurchsuchung beim Ortsgruppenführer der Volksfront Leobersdorf - Franz Roth – durchgeführt und Roth in weiterer Folge inhaftiert. Bei seiner Vernehmung gab er an: „Ich habe als Ortsgruppenführer der Volksfront im Sinne der Weisungen der Bezirksleitung und meiner sonstigen vorgesetzten Dienststellen gehandelt und werde der gegenwärtigen Regierung gegenüber die gleiche Pflicht erfüllen.“

In Baden stand der als „ausgesprochener Monarchist“ geltende Richard Kiefhaber-Marzloff wegen legitimistischer Betätigung unter Beobachtung des Polizeiamtes in Baden. Er soll laut dem Bericht der Polizei, noch kurz vor dem Anschluss am Theaterplatz eine Schlägerei mit Nationalsozialisten gehabt haben.

Der Ortspfarrer von Pottendorf, Arnold Dolezal, versuchte nach dem Verbot verschiedener katholischer Vereine „die Jugend unter den verschiedensten Vorwänden zusammenzufassen“ und somit „seinen Einfluss auszuüben und zu verstärken“. Die Gefahr einer „Selbsthilfe“ durch die natioimages Gemeindevorsteher, entschloss sich Dolezal „aus eigenem Entschluss“ um seine Versetzung in die Wiener Ordinariatskanzlei anzusuchen.

Der Zisterzienserpater Valentin Lindner, der in einer Predigt vom 09.10.1938 äußerte, dass „Christus der Führer sei!“. Daraufhin waren die Leute derart aufgebracht, dass sich die Bezirkshauptmannschaft veranlasst saß, Valentin Lindner 24 Stunden lang in Schutzhaft zu nehmen. Lindner entschuldigte sich für seine ungeschickte Äußerung und wurde mit einer Verwarnung entlassen.

Speziell in industriell geprägten Ortschaften und der damit Verbundenen Arbeiterschaft waren die Kommunisten aktiv. Speziell aus den Ortschaften Leobersdorf, Kottingbrunn, Möllersdorf, Berndorf und Traiskirchen finden sich zahlreiche Berichte über Aktivitäten der Kommunistischen Partei. Am 11. November 1942 verurteilte der Volksgerichtshof: Josef Fleischmann (Kottingbrunn), Anton Heilegger (Traiskirchen), Anton Hermann (Traiskirchen), Leopold Hörbinger (Leobersdorf), Ladislais Kiss (Kottingbrunn), Franz Maier (Leobersdorf) und Karl Pansky (Baden) zum Tod wegen kommunistischer Betätigung. Am 5. November 1943 wurde Felix Imre wegen zum Tode verurteilt. Zahlreiche Kommunist/innen wurden verhaftet und zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Nach Vollstreckung des Todesurteiles wurden die NSDAP Ortsgruppen aufgefordert die Reaktion der lokalen Bevölkerung zu Beobachtung und darüber Bericht zu erstatten.

Volksabstimmung

Im Vorfeld der Volksabstimmung über den Anschluss kam es zu sogenannten Reibpartien. Dabei wurden vornehmlich jüdische Bürger genötigt Parolen der Vaterländischen Front, die gegen den Anschluss war, von den Straßen zu waschen. Auch in Baden kam es zu solchen Ereignissen. Die bekannte jüdische Schauspielerin, Jenny Rausnitz soll zu einer Reibpartie vor dem Restaurant ihrer Eltern herangezogen worden sein. Laut Augenzeugen soll der ehemalige Bürgermeister Kollmann davon erfahren und dagegen interveniert haben.

Quelle: Stadtarchiv Baden

Im Rahmen dieses „Putzdienstes“ mussten sie unter den Augen von zahlreichen Passanten, die sie auch beschimpften, bespuckten und schlugen, auf ihren Knien die Straßen reinigen. Auch begann im April 1938 die Bestandsaufnahme des jüdischen Vermögens. Dies hatte den Zweck das jüdische Vermögen in geordneten Bahnen zu arisieren. Die Rechtsgrundlage dafür gab die „Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden“, die von Hermann Göring mit 26.04.1938 erlassen wurde. Zweck war die „deutsche Wirtschaft zu arisieren und den Juden aus der Wirtschaft herauszubringen“ O-Ton Göring.

Vermögensentzug

Seitens der Nationalsozialisten wurde eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen um eine wirtschaftliche Schädigung und der damit verbundenen Vernichtung von sozialen wie individuelle Existenz von Jüdinnen und Juden herbei zu führen. Der systematische Raub erstreckte sich vom einfachen Hausrat, der teilweise bei sogenannten „wilden Arisierung“ einfach gestohlen wurde, bis hin zur Verwertung des Zahngoldes der Ermordeten in den Konzentrationslagern. Mit der „Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden“, wurden alle Jüdinnen und Juden gezwungen, ihr gesamtes Vermögen anzugeben. Vermögen über einem Wert von 5.000 Reichsmark musste angemeldet werden.

Aus Baden ließen sich insgesamt 365 Vermögensvoranmeldungen im Niederösterreichischen Landesarchiv finden. Allgemein konnte festgestellt werden, dass ein Großteil der Betroffenen auch unterhalb der Anmeldungsgrenze von 5.000 Reichsmark ihr Vermögen deklarierte. Parallel dazu wurden Berufsverbote und Kündigungen ausgesprochen. Als erste von Entlassungen betroffene Berufsgruppe waren Staatsbedienstete. Im „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 07. April 1933 wurde in § 3 ein sogenannter Arierparagraph ausgeführt:

(1) Beamte, die nicht arischer Abstammung sind, sind in den Ruhestand (§§ 8 ff.) zu versetzen; soweit es sich um Ehrenbeamte handelt, sind sie aus dem Amtsverhältnis zu entlassen.

In der Privatwirtschaft, fanden in den ersten Wochen nach dem Anschluss noch nicht zentral gesteuerte Kündigungen statt. Es durften keine gesetzlichen Abfertigungen ausbezahlt werden. Individuelle Abfertigungen durften 10.000 Reichsmark nicht übersteigen. Mit 01.07.1938 verloren auch jüdische Ärzte ihre Kassenzulassung und mit September 1938 verloren sie ihre Approbation. Mit 27. September wurde ein generelles Berufsverbot für jüdische Rechtsanwälte erlassen. In Anbetracht der Drangsalierung und Demütigung sahen viele Jüdinnen und Juden im Selbstmord den einzigen Ausweg. So unter anderem auch der jüdische Rechtsanwalt Dr. Oskar Bloch und seine Frau Erna Bloch, die den Suizid mit Leuchtgas begangen.

Spätestens 1939 wurden auch jüdische Notare und Apotheke von ihrer Tätigkeit enthoben. Als Beispiel wäre unter anderem Dr. Felix Baltinester zu nennen. Felix Baltinester war als Notar in Baden tätig. Baltinester war, wie sein Vater, seine Mutter und seine Gattin – römisch-katholisch. Seine Großeltern waren laut Akten „Volljüdisch“. Er selbst vermerkte am ersten Blatt seiner Vermögensvoranmeldung:

„und melde ich für den Fall, als ich nach dem Gesetz als Volljude gelten sollte, was mangels beschaffbarer Dokumente meiner verst. Grosseltern noch nicht feststellar ist, mein Vermögen an.“

Baltinester wurde von seiner Tätigkeit nach dem Verfassungsgesetz über personalpolitische Maßnahmen vom 21. März 1938, GBIÖ Nr. 11/1938 und Kundmachung vom 4. April 1938 GEIÖ Nr. 64/1938, mit 29. Oktober 1938 von seiner Tätigkeit enthoben. Auch wurde zu einem Geschäftsboykott gegen jüdische Geschäfte aufgerufen. Durch eben diesen „Geschäftsboykott“ wurden jüdische Unternehmer weiter aus dem (wirtschaftlichen) Leben ausgegrenzt und die „wirtschaftliche Vernichtung der Juden“ vorangetrieben. Bald darauf sollte die physische Vernichtung folgen.

Quelle: Privatsammlung Rosen; Bild zeigt die Ausräumung der Synagoge im Spätsommer 1938

Anscheinend dürften trotz dem Verbot immer noch einige Badener in jüdischen Geschäften eingekauft haben. Deshalb teilte die Kreisleitung der NSDAP noch einmal mit Nachdruck mit, dass das Einkaufen „beim Juden“ verboten ist. Das Triestingtaler und Piestingtaler Wochen Blatt vom 09.07.1938 prangert Franz Bock als „Volksschädling“ an, da er sich diesem Verbot widersetzt.

Leobersdorf - Arier kaufen nicht bei Juden

In der letzten Zeit wird die Wahrnehmung gemacht, daß arische Personen aus Leobersdorf und Umgebung ihren Bedarf an Kleidern, Stoffen etc. beim Juden Kohn in Leobersdorf, Hauptstraße, decken. Da der Einkauf eines Ariers bei Juden Volksverrat und daher unzulässig ist, werden dem nächst alle Personen, die bei Juden kaufen, als Volksverräter gestempelt und öffentlich angeprangert. Einer dieser Volksschädlinge und Volksverräter ist Franz Bock aus Leobersdorf, der wohl glaubt, daß er sich das Geld nur beim Arier verdienen kann und zum Juden tragen muß. Der Genannte ist ein abgetakelter Hahnenschwanzler (Anm. Bezeichnung für Mitglieder der Heimwehr), Ortsschutzmann und Schutzkorpsangehöriger und war stets nationalsozialistischfeindlich eingestellt. Dies diene vorläufig den Volksschädlingen von Leobersdorf und Umgebung zur Kenntnis.

Im Mai 1938 wurde offiziell mit der Arisierung von jüdischem Eigentum begonnen. Dem vorangegangen war eine Welle sogenannter „wilder Arisierungen“. Als Arisierung wird eine gewisse Form des Raubes am Eigentum von Menschen jüdischen Glaubens bzw. derjenige die nach der Definition der Nationalsozialisten 'jüdisch' waren, genannt. Extra dafür waren eigene Gesetze und Verordnungen erlassen worden, die diese Aktionen in gesetzliche Bahnen lenkten.

Die „Arisierung“ von Liegenschaften erfolgte zumeist in Form von fragwürdigen Kaufverträgen. Der Kauferlös musste auf einem Sperrkonto hinterlegt werden. Um das Eigentum von Juden konnte man sich bei der Vermögensverkehrsstelle bewerben. Dazu musste ein „Ansuchen um Genehmigung des Erwerbs“ abgeben. Dem beigefügt wurde auch meist ein Schreiben der NSDAP Kreisleitung die ihre Unbedenklichkeit gegen die Käufer aussprachen.

Mit der „Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben“ vom 12. November 1938 wurde Juden der Betrieb von Einzelhandelsverkaufsstellen sowie die Führung von Handwerksbetrieben untersagt. Nach dem Gewerbescheinentzug von Eugen Lemberger, schrieb der Besitzer des Geschäftslokals, Rudolf Schratt an Lemberger:

Sehr geehrter Herr!
Da Sie infolge gesetzlicher Verfügungen mir Ihr Geschäftslokal kündigen müssen, erlaube ich mir, Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Mieter für die 63 Jahre lange Zeit, in welcher Sie und Ihre Eltern in meinem Hause ansässig waren, meinen herzlichsten dank und meine Anerkennung auszusprechen. Zwischen Ihnen und Ihren geehrten Eltern einerseits und mir bzw. meinen Eltern andererseits hat es während der ganzen Mietdauer nie den geringsten Anstand gegeben. Immer haben sowohl Sie wie Ihre Eltern Ihre Geschäfte in der anständigsten Weise mit der vorbildlichem Fleiße weitergeführt, waren stets die pünktlichsten Zahler.
Ich bedaure sehr, daß Sie ohne mein und ohne Ihr Zutun aus meinem Hause scheiden müssen.
Ich wünsche Ihnen und ihrer Frau Gemahlin bestes Wohlergehen.
Mit vorzüglichster Hochachtung
zeichnet e. h. Rudolf Schratt
25.11.1938

Eine der primären Entzugsarten von jüdischen Vermögen waren rassistische Steuern. Dabei wiesen die Nationalsozialisten eine gewisse „Kreativität“ beim Erfinden von Steuern auf. Die Judenvermögensabgabe wurde als „Sühneabgabe“ für „die feindliche Haltung des Judentums gegenüber dem deutschen Volk“ eingehoben und betrug 25 Prozent des angemeldeten Vermögens.

Die Reichsfluchtsteuer wurde ab 1931 in Deutschland eingehoben um der Kapitalflucht entgegen zu wirken. Ab 1933 wurde sie zu einer antisemitischen Sondersteuer. Mit dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich wurde die Steuer auch in Österreich eingehoben. Beim Verlassen des Deutschen Reichs mussten 25 Prozent des angemeldeten Vermögens an Steuern bezahlt werden. Auch bei der Deportierung in Konzentrationslager außerhalb der Grenzen des Deutschen Reichs wurde die Reichsfluchtsteuer eingehoben.

Hierzu aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt gegen Josef und Alice Strauss aus Baden wegen Vergehens der Steuerflucht, 05.06.1940:

Die jüdischen Ehegatten Josef Friedrich Israel und Alice Sara Strauss wohnten vor dem Umbruch in Baden bei Wien, Troststraße 16, und sind mit ihren drei Kindern im Alter von 14 bis 19 Jahren im März 1938 nach Holland ausgereist. Aus dem Steuersteckbrief des Finanzamtes Innere Stadt-Ost geht hervor, daß sie sich nach Amsterdam, Mozartkade 17, begeben haben. Ihr derzeitiger Aufenthalt ist nicht bekannt. Ihnen wurde von der Reichsfluchtsteuerstelle für das Land Österreich eine Reichsfluchtsteuer in der Höhe von 35.643,- RM vorgeschrieben, die bereits am 15.5.1938 fällig war. Auf diese Steuer wurde bisher überhaupt nichts bezahlt.

Mit der elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 wurde das Vermögen aller ins Ausland vertriebener Jüdinnen und Juden für verfallen erklärt. Durch die Historikerkommission wurden insgesamt 98 „Arisierungs“- sowie 95 Rückstellungsakten im Niederösterreichischen Landesarchiv und weitere 71 „Ariserungs“- und 124 Rückstellungsakten in anderen Archiven für Baden gefunden und ausgewertet.

Ein Beispiel einer Arisierung samt Rückstellungsverfahren ist jenes der Badener Emaillierwerke Anavi, Stern & Strauss. Der Gesellschafter David Anavi besaß neben Gesellschaftsanteile auch die Liegenschaft in der Fabriksgasse 3 – 5, wo auch die Fabrik lag. Anavi konnte nach Argentinien flüchten. Die Liegenschaft wurde auf einen Wert von 321.739 Reichsmark geschätzt. Diese wurde wegen angeblicher Überschuldung Zwangsversteigert und durch die Stadt Baden um 225.000 Reichsmark erworben. Am 22. Juni 1961 wurde ein Rückstellungsantrag gegen die Stadt Baden eingebracht. Die Rückstellungskommission wies in einer Erkenntnis vom 25. März 1964 das Rückstellungsbegehren der Erben von David Anavi ab und erlegte diesen überdies auch die Kosten des Verfahrens in Höhe von 77.043 Schilling auf.

Kursaison 1938

In Baden waren jüdische Kurgäste zwar unerwünscht, aber nicht gänzlich verboten. Dieser Umstand hatte wohl wirtschaftliche Überlegung, da man auf das Geld, das die jüdischen Sommergästen brachten, nicht verzichten wollte bzw. konnte. Jedoch war die Einquartierung von Juden nicht in sämtlichen Pensionen und Hotels erlaubt. Der Eintritt in bestimmte Bäder war ebenso verboten bzw. an gewisse Badezeiten geknüpft. Auch war das Betreten des Kurparks, der Kurkonzerte und der Trinkhalle verboten.

Ende der Gemeinde

Nach dem Anschluss im Jahr 1938 traten der Präsident der jüdischen Gemeinde und zahlreiche Funktionäre zurück. Fortan war Adolf Gelles von der Bezirkshauptmannschaft mit der Leitung beauftragt. Viele in Baden flüchteten in die Anonymität der Großstadt. Auch versprach man sich von Wien aus, bessere Chancen auf eine Flucht ins Ausland. Ebenfalls wurde versucht, durch Religionsaustritte sich vor den Nationalsozialisten zu schützen, wenngleich dies auch selten von Erfolg gekrönt war.

Quelle: Stadtarchiv Baden

Im September 1938 wurden in den Liegenschaften Grabengasse 14 sudetendeutsche Flüchtlinge untergebracht. Die verbliebenen Gemeindemitglieder versammelten sich zum Beten vorerst im Hotel Schey. Zuletzt betete man heimlich im Haus von Heinrich Fleischmann in der Marchetstraße 21. Zahlreiche jüdische Mieter mussten ihre angestammten Wohnungen verlassen und wurden in andere – selbstverständlich kleinere und schlechter ausgestattete - Wohnungen einquartiert.

Wie viele Juden in Baden 1938 genau ansässig waren lässt sich heute nicht mehr genau feststellen. Bei der Volkszählung im Jahre 1934 gaben 1108 Menschen in Baden an Glaubensjuden zu sein. Das entsprach circa 5 % der Gesamtbevölkerung. Die Badener Kultusgemeinde gab im Jahresbericht 1937 die Zahl der Mitglieder mit ungefähr 2400 Personen an. Jedoch wurde bei dieser Zahl auch die Zweit- und Wochenendwohnsitze dazugezählt. Die Zahl jener, die von den Nürnberger Rassegesetzen betroffen waren, fiel jedoch weit höher aus.

Novemberpogrom

Während in den meisten großen Städten bereits am 09.11.1938 mit den Übergriffen auf Juden sowie jüdische Einrichtungen begonnen worden war, begann man in Baden erst am 10.11.1938 mit „Aktionen“ gegen jüdische Einrichtungen sowie der jüdischen Bevölkerung. Vermutlich am 12.11.1938 wurde die Zeremonienhalle am Badener Friedhof gesprengt. Ebenfalls gesprengt wurde die Mikwe in der Vöslauerstraße.

Sämtliche Juden wurden aus ihren Wohnungen getrieben und in ein Sammelquartier gebracht. Die Wohnungen wurden nach Wertgegenständen durchsucht, welche der Kreisleitung treuhändig zu hinterlegen waren. Nur ein Teil der Ausquartierten konnte in ihre Wohnungen zurückkehren. Die Privatsynagoge der Familie Deutsch in der Wassergasse wurde angezündet.

Die Synagoge in der Grabengasse blieb vor Brandschatzungen verschont. Die Gründe dürften wohl das unmittelbare Angrenzen an die städtische Feuerwehr sowie die Nutzung der Säle für sudetendeutsche Flüchtige sein. Die zahlreichen wertvollen Gegenstände in der Synagoge sind im Zuge der Plünderungen des Novemberpogroms verschwunden. Dazu heißt es in einem Schätzungsgutachten: „Einrichtungsgegenstände, Bibliothek und Kirchengeräte, Thorarollen, Gold- und Silbergegenstände, deren Wert heute schwer anzugeben ist (…) sind bei der Novemberaktion abhandengekommen.“

Quelle: Stadtarchiv Baden

Am 12.11.1938 wurden fünfzig jüdische Männer zwischen 16 und 50 Jahren auf Befehl der Wiener Gestapo verhaftet. Bei dieser Gelegenheit kam es zu zahlreichen Übergriffen durch die SA und SS. Ein Teil der Verhafteten wurde später wieder freigelassen, andere in das Konzentrationslager Dachau überstellt.

Eine Zeugin beschrieb den Tag nach dem Novemberpogrom folgendermaßen: „Am Tag nach dem Novemberpogrom war die Annagasse – wo drei jüdische Restaurants sowie jüdische Geschäfte ansässig waren – von Scherben und Trümmern gesäumt. Noch am nächsten Tag die verwüsteten Geschäfte geplündert.“

Gemäß der Volkszählung vom 17.05.1939 gab es noch 242 Personen jüdischen Glaubens in Baden. Am 2. April 1940 waren es nur noch 43 Personen. Mit 01.08.1940 wurde die jüdische Gemeinde in Baden aufgelöst und in den Sprengel der IKG Wien eingegliedert. Einige Personen konnten in Baden in Mischehen bzw. als U-Boote überleben.

Das bekannteste Schicksal ist sicher jenes von Hans Posiles der bis kurz vor Kriegsende von Maria Fasching versteckt wurde. Beide kamen bei einem alliierten Bombenangriff ums Leben. Maria Fasching wurde von der israelischen Gedenkstätte Yad Vashem als eine „Gerechte unter den Völkern“ ausgezeichnet. Näheres dazu in der Kategorie „die Menschen“.

Aus dem Tagesbericht der Gestapo Wien vom 29. – 31.10.1943 geht hervor dass gegen den „jüdischen Hilfsarbeiter“, Kurt Israel Schönberg am 07.10.1943 festgenommen wurde. Ihm wird folgendes vorgeworfen:

Kurt Israel Schönberg, 23.10.1884 geb., Baden wohnhaft, (…) festgenommen. Schönberg war in einem Rüstungsbetrieb beschäftigt und beschuldigte aus Rachsucht den Betriebsführer der Verbreitung unwahrer Gerüchte über die politische Lage. Schönberg lebt in privilegierter Mischehe. Gegen ihn wird Schutzhaft beantragt.

1943 wurden die Brüder Walter und Wilhelm Moriz festgenommen. Moriz Wilhelm wird wegen „Tarnung als Arier“ und „Rassenschande“ am 25.03.1943 festgenommen. Karla Kampf unterhielt eine Beziehung mit Wilhelm Moriz und gab diesen als Konrad Wilhelm aus. Sein Bruder Wilhelm Moriz wurde am 15.03.1943 ebenfalls festgenommen. Beide wurden in Konzentrationslagern ermordet.

Rassenwahn

Alles was nicht dem nationalsozialistischen Ideal entsprach wurde verfolgt. Neben Juden wurden von den Nationalsozialisten unter anderem Zigeuner, Schwarze, Homosexuelle, Slawen, Behinderte und Kranke verfolgt und ermordet. Um die nationalsozialistischen Ideale auch hinreichend in der Kultur verankert zu wissen, wurde die Tätigkeit von Kunstschaffenden überwacht.

Das Stadttheater Baden musste seine Spielpläne durch das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda bestätigen lassen. Hierzu aus dem Schreiben von 23.07.1941 des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda an den Intendanten der Gaubühne Niederdonau (Stadttheater Baden):

Auf das Schreiben von 16.7.1941 teile ich Ihnen mit, daß die Operette „Die schöne Galathee“ von Franz von Suppe gespielt werden kann, wenn die „Mydas“-Rolle in zeitgemässer und taktvoller Weise abgeändert wird; es ist natürlich nicht möglich, daß der „Mydas“ jüdelt. Die Operette „Peppina“ kann – ebenso wie alle anderen Werke von Robert Stolz – nicht gespielt werden. (…)

Einsatz von Zwangsarbeiter/innen

Ab 1944 wurden im politischen Bezirk Baden auch Zwangsarbeiter/innen eingesetzt. Hauptsächlich kamen ungarische Juden zum Einsatz. Unter anderem wurden Zwangsarbeiter/innen bei der Badener Lokalbahn in Leesdorf eingesetzt. Die Aufgabe umfasste das Reinigen der Zuggarnituren, wofür hauptsächlich Frauen und Kinder herangezogen worden sind, sowie Wartungsarbeiten an Gleisen.

Im Vöslauer Elektrizitätswerk wurden ebenfalls Zwangsarbeiter/innen eingesetzt. Auch für Forstarbeiten im Bezirk Baden wurden Zwangsarbeiter/innen verwendet. Hierzu aus dem Bericht des Landrats des Kreises Baden an den Reichsstatthalter in Niederdonau betreffend Arbeitseinsatz von Juden:

1. Bei der Gutsverwaltung „Drasche-Wartinsberg“ in Ebreichsdorf befinden sich 109 Juden, hiervon sind 53 einsatzfähig. Die übrigen sind teils infolge ihres hohen Alters oder ihrer Juden, teils infolge Krankheit nicht einsatzfähig. Sie sind laut Bericht des Gendarmeriepostens zwar willig, jedoch infolge der ungewohnten Beschäftigung minder arbeitsfähig. Ihre Arbeitsleistung kommt ungefähr 25 % der eines Ostarbeiters gleich.

2. Die in der Esterhazyschen Gutsverwaltung Pottendorf beschäftigten 68 Juden verschiedenen Alters arbeiten laut Bericht des Betriebsführers zufriedenstellend. Es wurde über sie bis jetzt keine Klage geführt. 26 Personen sind infolge zu hohen Alters oder Jugendlichkeit arbeitsunfähig.

3. Der Gemeinde Weissenbach a. d. Triesting wurden anläßlich des Hochwasserschadens für Aufräumungsarbeiten 40 Juden aus Szegedin zugewiesen, hiervon 8 Männer, 9 Kinder und 23 Frauen, von welchen jedoch nur 25 Personen arbeitseinsatzfähig sind. Mit Rücksicht auf den Umstand, daß die Juden nicht gewohnt sind, schwere körperliche Arbeit zu verrichten, kann ihre Arbeitsleistung als befriedigend bezeichnet werden. Anstände haben sich nicht ergeben.

4. Über den Einsatz der Juden zu Hochwasser-Aufräumungsarbeiten in Altenmarkt a. d. Triesting wird gemeldet, daß sie in diesen Arbeiten unerfahren sind und sich ungeschickt angestellt haben.

5. In Heiligenkreuz wurden 49 Juden hiervon 14 Männer, 23 Frauen und 12 Kinder beschäftigt. Sie arbeiten in der Landwirtschaft und in den Gärtnerei des Stiftes.

In Altenmarkt wurden im Winter 1944 nach einem Hochwasser jüdische Zwangsarbeiter/innen für die Aufräumarbeiten eingesetzt. Im April 1945 kam es zur Ermordung von 42 ungarischen Zwangsarbeitern im Taßhofer Steinbruch bei Sulzbach. Ebenfalls im April wurden 15 ungarischen Juden in Thenneberg bei Altenmarkt ermordet.

Quelle: Privatsammlung Rosen

Die Zahl der ermordeten schwankt je nach Quelle. Das Bild zeigt die Beisetzung der Opfer der Erschießungsaktion von Altenmarkt die 1947 am jüdischen Friedhof in Baden beigesetzt wurden.

1945 – Nach dem Krieg bis heute

Von der einst größten jüdischen Gemeinde in Niederösterreich war nach dem Krieg nicht mehr viel übrig. Ein Großteil der Gemeindemitglieder ist in den Konzentrationslagern der Nationalsozialisten ermordet worden. Andere konnten sich ins Ausland retten, aber das Interesse zurückzukommen war – verständlicherweise – nicht gerade sehr groß.

Dennoch fanden sich einige Heimkehrer, die auch die Nachkriegsgemeinde in Baden gründeten. 1952 wurde die Liegenschaft Grabengasse 12 – 14 und der jüdische Friedhof an die Israelitische Kultusgemeinde Wien restituiert. 1957 wurde der Badener Tempelverein gegründet. Zwar wurden regelmäßig Gottesdienste abgehalten, dennoch ist es ruhiger geworden um die jüdische Gemeinde in Baden.

Das änderte sich 1988 mit der Wahl von MMag. Elizer Rosen zum Präsidenten der jüdischen Gemeinde Baden. Jahrelang kämpfte er um die Beibehaltung sowie die Renovierung der Badener Synagoge. Mit Erfolg: 2004 wurde die Renovierung aus Mitteln des Bundes, dem Land Niederösterreich, der Stadt Baden und der Israelitischen Kultusgemeinde Wien beschlossen. Am 15. September 2005 konnte die Synagoge in der Grabengasse wiedereröffnet werden. Unter den Festgästen war unter anderem Oberrabbiner Prof. Chaim Eisenberg, Dr. Andreas Kohl, Dr. Ariel Muzicant, Dr. Erwin Pröll.

Die neu eröffnete Synagoge verfügt über 75 Männer und 40 Frauensitzplätze. Im oberen Stockwerk der Synagoge befindet sich das „Zentrum für Interkulturelle Begegnung“. Dort finden regelmäßig Filmvorführungen, Konzerte und Diskussionsveranstaltungen statt und fördern somit das Miteinander verschiedener Kulturen und Religionen.

Literaturverzeichnis

  • Berghahn K. (2000): Grenzen der Toleranz. Juden und Christen im Zeitalter der Aufklärung, Böhlau-Verlag Gmbh, 1. Aufl.
  • Lind C. (2004), Der letzte Jude hat den Tempel verlassen, Mandelbaum, 1. Aufl.
  • Maurer R. (2002): Jüdisches Leben in Baden vor der Gründung einer eigenen Gemeinde, 1. Aufl.
  • Meissner M./Fleischmann K. (2002): Die Juden von Baden und ihr Friedhof, Grasl, 1. Aufl.
  • Moses L. (1994): Spaziergänge. Studien und Skizzen zur Geschichte der Juden in Österreich, Löcker Verlag, 1. Aufl.
  • Povse H. (2012): Das Kochbuch der Familie Schratt - Kulinarische Geschichten aus Baden, Sutton Verlag, 1. Aufl.
  • Schärf T. (2005): Jüdisches Leben in Baden - Von den Anfängen bis zur Gegenwart, Mandelbaum Verlag, 1. Aufl.
  • Wieser C. (2004): Badens braune Vergangenheit, 1. Aufl.
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